1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 17.03.2021 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs eines unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst.
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