I.
Die Klägerin erzielte im Streitjahr 1998 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung.
Sie ist als Sekretärin halbtags an der Universität P. (P) beschäftigt. Sie erlitt am 19. Februar 1998 ca. 14.00 Uhr einen Kfz-Unfall (dadurch entstandene Kosten: 4.622 DM). Der Unfall ereignete sich nicht auf der Fahrtstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, sondern im ca. 25 km entfernten O.. Die Klägerin hatte dort gleich nach Beendigung der Arbeit und direkt von ihrer Arbeitsstelle aus einen Zahnarzt aufgesucht.
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