I.
Streitig ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von PKW-Unfallkosten.
Der Kläger (Kl) wurde von seinem Arbeitgeber zum 31.3.1999 gekündigt. Nach Erhalt einer Abfindung war er arbeitslos. Ausweislich eines Abhilfe-Bescheides des Versorgungsamtes ... vom 11.1.2000 (FG-Akte Bl 11) ist der Kl zu 60 % (bis. 10.2.1999: 50 %) behindert. Hierauf wird Bezug genommen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Merkzeichen B, G, aG, Bl, H, RF lagen danach ausdrücklich nicht vor. Gem. einer mit der Einkommensteuererklärung 1999 (Streitjahr) vorgelegten Ablichtung des Schwerbehindertenausweises enthält dieser keinen Vermerk, dass eine außergewöhnliche Geh- und Stehbehinderung vorliegt.
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