BFH vom 27.04.1995
VII R 90/93

Unterbrechung der Zahlungsverjährung

BFH, vom 27.04.1995 - Aktenzeichen VII R 90/93

DRsp Nr. 1997/8387

Unterbrechung der Zahlungsverjährung

Eine Unterbrechung der Zahlungsverjährung liegt nicht vor, wenn die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs an eine Adresse des Steuerpflichtigen gerichtet wird, bei der nach dem Inhalt der Steuerakten nicht davon ausgegangen werden kann, daß diese im Zeitpunkt der Bekanntgabe noch zutreffend war.

Für die Praxis:

Die Absendung von Zahlungsaufforderungen durch das Finanzamt "ins Blaue hinein" oder an ungewisse Anschriften des Steuerpflichtigen reicht somit für eine Unterbrechung der fünfjährigen Zahlungsverjährung nicht aus.