FG München - Urteil vom 20.11.2002
1 K 4864/01
Normen:
EStG § 33a ;
Fundstellen:
EFG 2003, 464

Unterhalt ohne Einsatz der eigenen Arbeitskraft; Einkommensteuer 1999 und 2000

FG München, Urteil vom 20.11.2002 - Aktenzeichen 1 K 4864/01

DRsp Nr. 2003/589

Unterhalt ohne Einsatz der eigenen Arbeitskraft; Einkommensteuer 1999 und 2000

1. Die im Ausland lebenden Eltern sind grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig i. S. des § 33 a Abs. 1 EStG, wenn sie eine kleine Landwirtschaft betreiben, die ihnen eine ausreichende existentielle Lebensgrundlage bietet.2. Ist eine 21-jährige Tochter in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommen, können die Unterhaltsaufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden, wenn die Tochter sich nicht um eine Arbeitsaufnahme bemüht und zivilrechtlich damit kein Unterhaltsanspruch besteht.

Normenkette:

EStG § 33a ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist der Abzug von Unterhaltsaufwendungen.