FG Hamburg - Urteil vom 29.11.2021
1 K 185/21
Normen:
BGB (analog) § 1004;

Unterlassungsanspruch des Rückzahlungsschuldners gegen den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit aufgrund Versendung von Mahnungen trotz Unzuständigkeit

FG Hamburg, Urteil vom 29.11.2021 - Aktenzeichen 1 K 185/21

DRsp Nr. 2022/3015

Unterlassungsanspruch des Rückzahlungsschuldners gegen den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit aufgrund Versendung von Mahnungen trotz Unzuständigkeit

Wird der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit wegen einer Kindergeldrückforderung der Wohnsitz-Familienkasse im Erhebungsverfahren tätig, etwa, indem er den Rückforderungsschuldner nach § 256 AO zur Zahlung auffordert, und stellt er trotz mehrfacher Aufforderung dieses Verhalten wegen seiner sachlichen und örtlichen Unzuständigkeit zu unterlassen nicht ein, so kann er im Wege des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Anspruch genommen werden.

Normenkette:

BGB (analog) § 1004;

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten, die - auch während des Klageverfahrens fortdauernde - Anmahnung einer Forderung der Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Nord (im Folgenden: "Familienkasse Nord") auf Rückzahlung von Kindergeld zu unterlassen.

Mit Bescheid vom 16. August 2019 hob die Familienkasse Nord gegenüber dem Kläger die Festsetzung des Kindergeldes für seine beiden Kinder A und B für den Zeitraum von August 2018 bis einschließlich Dezember 2018 auf und forderte ihn zur Rückzahlung des in diesem Zeitraum erhaltenen Kindergeldes in Höhe von ... EUR auf. Der Kläger legte gegen diesen Bescheid keinen Einspruch ein.