FG Niedersachsen - Urteil vom 26.11.1998
V 53/94

Unternehmer kann aus Auslösungen und Fahrtkosten für sogenannte Einsatzwechseltätigkeiten keine pauschalierten Vorsteuern nach §§ 36, 38 UStDV in Anspruch nehmen

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.1998 - Aktenzeichen V 53/94

DRsp Nr. 1999/10536

Unternehmer kann aus Auslösungen und Fahrtkosten für sogenannte Einsatzwechseltätigkeiten keine pauschalierten Vorsteuern nach §§ 36, 38 UStDV in Anspruch nehmen

1. Der Unternehmer kann aus Auslösungen und Fahrtkosten für sogenannte Einsatzwechseltätigkeiten keine pauschalierten Vorsteuern nach §§ 36, 38 UStDV in Anspruch nehmen, wenn er einen Teil seiner Arbeitnehmer unentgeltlich mit betriebseigenen Kraftfahrzeugen zu den Einsatzorten fährt. 2. Die Beförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zur Arbeitsstätte erfolgt regelmäßig zu unternehmensfremden Zwecken, weil die Anreise zur Arbeitsstätte grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers ist.

Tatbestand

Die Klägerin betreibt neben einem Baumarkt ein Bauunternehmen mit durchschnittlich 50 bis 70 Arbeitnehmern. Diese setzte sie auf verschiedenen Baustellen im Umkreis von unter 100 km ein. Einige Arbeitnehmer fuhren mit eigenen Fahrzeugen zu den Baustellen. Durchschnittlich 22 Arbeitnehmer beförderte die Klägerin unentgeltlich mit betriebseigenen Kraftfahrzeugen zu den Einsatzorten.

Im Anschluss an eine steuerliche Außenprüfung behandelte der Beklagte die Arbeitnehmer Sammelbeförderungen als umsatzsteuerpflichtige Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) und änderte die Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre 1988 bis 1991 entsprechend.