Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 18. Oktober 2021 wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Kläger sind Mitglieder der Beklagten. Sie wenden sich gegen vier Beschlüsse, mit denen die Kammerversammlung der Beklagten am 3. Mai 2019 Anträge betreffend die Nutzung des S. in S. abgelehnt hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|