BFH vom 20.12.1995
VIII B 83/95

Unterschiedliche Besteuerung wesentlicher Beteiligungen im Betriebs- und Privatvermögen

BFH, vom 20.12.1995 - Aktenzeichen VIII B 83/95

DRsp Nr. 1997/8292

Unterschiedliche Besteuerung wesentlicher Beteiligungen im Betriebs- und Privatvermögen

Die unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung von im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen einerseits und von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen andererseits ist nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 17 EStG sowie der lediglich stichtagsbezogenen Ermittlung des Veräußerungsgewinns gerechtfertigt.

Für die Praxis:

Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen werden als wirtschaftliche Einheit bewertet. § 17 EStG knüpft hingegen bezüglich der Selbständigkeit einzelner Geschäftsanteile an einer GmbH an das Zivilrecht an (§ 15 Abs. 2 GmbHG; BFH vom 7.3.1995, BStBl II, 693, 697 m.w.N.). Die Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG stellt zudem keine laufende, sondern eine stichtagsbezogene Gewinnermittlung dar (vgl. BFH, a.a.O.).