Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.12.2020 - 11 K 1048/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden für die Jahre 2014 und 2015 (Streitjahre) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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