I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. März 2014 -
II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob Nichteinsatzzeiten der Klägerin in ihrem Arbeitszeitkonto mit vorhandenen Plusstunden verrechnet werden dürfen.
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