I. Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 07.02.2017 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses und dessen Beendigung, die Beschäftigung der Klägerin und die Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
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