FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.11.2014
6 K 1077/12
Normen:
EStG § 10d Abs. 1 S. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 1; KStG § 3 S. 2; KStG § 8b; AO § 171 Abs. 1 S. 1; GewStG § 10a § 7 S. 1;

Unzulässige Teilwertabschreibung bei Insolvenz des Darlehensschuldners nach dem Bilanzstichtag keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung des § 8b Abs. 3 KStG

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2014 - Aktenzeichen 6 K 1077/12

DRsp Nr. 2015/5868

Unzulässige Teilwertabschreibung bei Insolvenz des Darlehensschuldners nach dem Bilanzstichtag keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung des § 8b Abs. 3 KStG

1. Eine Klage, deren alleiniges Ziel die Offenhaltung des Jahres des Verlustrücktrags ist, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. 2. Erfolgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Darlehensschuldners erst nach dem Bilanzstichtag, rechtfertigt diese wertbegründende Tatsache keine Teilwertabschreibung, da sie am Bilanzstichtag noch nicht vorgelegen hat. 3. Die Gewährung eines Darlehens an eine Tochtergesellschaft begründet eine vGA, wenn das Darlehen einem fremden Dritten bei sorgfältiger und gewissenhafter Geschäftsführung nicht gewährt worden wäre. 4. Der Abzugsausschluss von Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit Anteilen an einer Körperschaft entstehen (§ 8b Abs. 3 KStG) ist verfassungsgemäß, da er nicht in die Vergangenheit zurückwirkt.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 1 S. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 1; KStG § 3 S. 2; KStG § 8b; AO § 171 Abs. 1 S. 1; GewStG § 10a § 7 S. 1;

Tatbestand