I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 18. September 2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollstreckung einer Forderung des Antragsgegners von 1.439,36 Euro.
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