Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Juli 2018 wird verworfen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist unzulässig und nach §
1. Nach §
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