FG München, vom 04.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 V 2886/06
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheides wegen einer Nachzahlung auf die Einkommenssteuer mangels Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren
BVerfG, Beschluss vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 1 BvR 790/07
DRsp Nr. 2009/4277
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheides wegen einer Nachzahlung auf die Einkommenssteuer mangels Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.