BVerfG - Beschluss vom 17.04.2008
1 BvR 790/07
Normen:
AO § 233a;
Vorinstanzen:
FG München, vom 04.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 V 2886/06

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheides wegen einer Nachzahlung auf die Einkommenssteuer mangels Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren

BVerfG, Beschluss vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 1 BvR 790/07

DRsp Nr. 2009/4277

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheides wegen einer Nachzahlung auf die Einkommenssteuer mangels Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

AO § 233a;

Gründe:

I.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO.