BFH - Beschluß vom 08.05.1992
III B 163/92
Normen:
FGO §§ 51, 130 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1273
BFHE 167, 299
BStBl II 1992, 675

Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

BFH, Beschluß vom 08.05.1992 - Aktenzeichen III B 163/92

DRsp Nr. 1996/11402

Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

»Eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuchs auf Ablehnung von Richtern, die gemäß § 130 Abs. 1 FGO an einem Nichtabhilfebeschluß über eine Nichtzulassungsbeschwerde mitgewirkt haben, ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, weil es gegen den Nichtabhilfebeschluß kein selbständiges Rechtsmittel- oder Wiederaufnahmeverfahren gibt.«

Normenkette:

FGO §§ 51, 130 ;

Gründe:

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhob unter dem Datum des 21. August 1990 Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr (1989) u.a. mit der Begründung, daß der Grundfreibetrag zu niedrig und daß der Bescheid nicht ordnungsgemäß adressiert sei. Gleichzeitig bat er um die umgehende Übersendung einer klagefähigen Entscheidung. Über den Einspruch ist bisher nicht entschieden.