BVerfG - Beschluss vom 08.09.2008
2 BvL 6/03
Normen:
NSpielbankG § 6 Abs. 1 ; GG Art. 100 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 14.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 289/95

Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Vereinbarkeit der Erhebung einer Troncabgabe mit rechtsstaatlichen Grundsätzen mangels Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Frage

BVerfG, Beschluss vom 08.09.2008 - Aktenzeichen 2 BvL 6/03

DRsp Nr. 2008/19148

Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Vereinbarkeit der Erhebung einer Troncabgabe mit rechtsstaatlichen Grundsätzen mangels Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Frage

Normenkette:

NSpielbankG § 6 Abs. 1 ; GG Art. 100 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Das Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG betrifft die Vereinbarkeit der Erhebung einer Troncabgabe mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

1. Der Klägerin des Ausgangsverfahrens wurde am 11. November 1975 gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 25. Juli 1973 (Nds. GVBl S. 253 - NSpielbG 1973) eine Konzession zum Betrieb einer Spielbank in B... mit einem Zweigspielbetrieb in B... für die Dauer von 15 Jahren erteilt.