Die Beteiligten streiten darum, wie der Gewinn aus der Veräußerung eines im Inland belegenen Grundstücks durch eine im Ausland ansässige Steuerpflichtige (Stpfl.) zu ermitteln ist.
Die Klägerin (Klin.) ist eine Aktiengesellschaft nach dänischem Recht. Gegenstand ihres Unternehmens war die Vermietung des in ... belegenen bebauten Grundstücks. Die Klin. hatte diese Grundstücke im Jahre 1983 erworben und seither bei der Ermittlung der Einkünfte, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, Absetzungen für Abnutzung (AfA) in Höhe von jährlich 1.000 DM als Werbungskosten (WK) geltend gemacht.
In ihrer Körperschaftsteuer(KSt)-Erklärung für das Streitjahr 1996 hat die Klin. aus der Veräußerung des Grundstücks einen Gewinn in folgender Höhe erklärt:
Veräußerungserlös
(umgerechnet) 100.000 DM
abzgl. Anschaffungskosten 40.000 DM
Veräußerungsgewinn 60.000 DM
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