I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden im Streitjahr zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie sind Eigentümer einer Eigentumswohnung in F, die sie ab März 1983 an ihre Tochter und die Mutter der Klägerin vermietet haben.
Die Klägerin und deren Mutter waren Miteigentümer eines weiteren Grundstücks in F. Mit notariellem Vertrag vom 27. Februar 1989 übertrug die Mutter den ihr gehörenden ideellen Anteil an diesem Grundstück auf die Kläger. In diesem Übergabevertrag bestellten die Kläger zugunsten der Mutter der Klägerin ein lebenslängliches Wohnungsrecht gemäß § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Ausschluss der Eigentümer an sämtlichen Räumen ihrer Eigentumswohnung und dem Tiefgaragenstellplatz, das auch im Grundbuch eingetragen wurde.
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