In dem klagenden Verband haben sich Lohnsteuerhilfevereine zusammengeschlossen. Er beanstandet eine Anzeige des Beklagten in der "Süddeutschen Zeitung" vom 28. Februar 1984 und 27. März 1984. In der Anzeige, die den vierten Teil einer Zeitungsseite einnimmt, weist der Beklagte unter der herausgestellten Überschrift "Lohnsteuerhilfe Bayern e.V." auf seine Tätigkeit hin. In der Anzeige sind ferner Beratungsstellen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt.
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