BGH - Urteil vom 07.05.1987
I ZR 195/85
Normen:
WerbeVOStBerG § 3 Abs. 2 Nr. 3c und Abs. 3 Satz 2;
Fundstellen:
BGHR StBerG § 8 Abs. 2 Satz 1 Lohnsteuerhilfeverein 1
BGHR WerbeVOStBerG § 3 Abs. 1 Tageszeitung 1
MDR 1987, 997
NJW-RR 1987, 1117
ZIP 1987, 1149
Vorinstanzen:
OLG Nürnberg,
LG Nürnberg-Fürth,

Verbreitungsgebiet; Begriff des Verbreitungsgebiet einer Zeitung

BGH, Urteil vom 07.05.1987 - Aktenzeichen I ZR 195/85

DRsp Nr. 1996/5273

"Verbreitungsgebiet"; Begriff des Verbreitungsgebiet einer Zeitung

»Das Verbreitungsgebiet im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3c und Abs. 3 Satz 2 der WerbeVOStBerG ist in Anlehnung an die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung dahin zu bestimmen, daß es das Gebiet umfaßt, in dem eine Zeitung regelmäßig vertrieben wird und deren Inhalt dritten Personen bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig zur Kenntnis gebracht wird.«

Normenkette:

WerbeVOStBerG § 3 Abs. 2 Nr. 3c und Abs. 3 Satz 2;

Tatbestand:

In dem klagenden Verband haben sich Lohnsteuerhilfevereine zusammengeschlossen. Er beanstandet eine Anzeige des Beklagten in der "Süddeutschen Zeitung" vom 28. Februar 1984 und 27. März 1984. In der Anzeige, die den vierten Teil einer Zeitungsseite einnimmt, weist der Beklagte unter der herausgestellten Überschrift "Lohnsteuerhilfe Bayern e.V." auf seine Tätigkeit hin. In der Anzeige sind ferner Beratungsstellen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt.