LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.06.2021
L 26 KR 46/20
Normen:
SGG § 197a Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 19.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 182 KR 593/16

Verdachtsdiagnose bei einem Patienten im Falle einer Entlassung nach HauseSymptom einer abnormen GewichtsabnahmeStationär durchgeführte Behandlung aufgrund eines multifaktoriellen Geschehens

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2021 - Aktenzeichen L 26 KR 46/20

DRsp Nr. 2021/17613

Verdachtsdiagnose bei einem Patienten im Falle einer Entlassung nach Hause Symptom einer abnormen Gewichtsabnahme Stationär durchgeführte Behandlung aufgrund eines multifaktoriellen Geschehens

Bei einer Verdachtsdiagnose ist auch im Falle der Entlassung nach Hause nach stationärer Untersuchung lediglich das Symptom (hier abnorme Gewichtsabnahme) zu kodieren, wenn eine stationär durchgeführte Behandlung aufgrund eines multifaktoriellen Geschehens nicht spezifisch der Verdachtsdiagnose (hier Malnutrition) zugeordnet werden kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. November 2019 wird zurückgewiesen .

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die beklagte Krankenkasse zu Recht gegen unstreitige Vergütungsansprüche des Klägers mit einem Rückzahlungsanspruch wegen bereits vergüteter Krankenhausbehandlung aufgerechnet hat.

Der Kläger ist Träger eines freigemeinnützigen Akut- und akademischen Lehrkrankenhauses der U B in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, der durch seinen Vorstand vertreten wird. Das behandelnde Krankenhaus W ist im Krankenhausplan des Landes B 2010 als verbindliche Planungsgrundlage bis 2015 enthalten.