FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.09.2023
8 K 8171/21
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) als Vermögensminderung bei einer Kapitalgesellschaft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.09.2023 - Aktenzeichen 8 K 8171/21

DRsp Nr. 2023/16229

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) als Vermögensminderung bei einer Kapitalgesellschaft

Tenor

1.

Der Bescheid für 2013 über Körperschaftsteuer vom 24. Januar 2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. November 2021 wird dahingehend geändert, dass vom Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Höhe von 118.619 € und einer Verbindlichkeit für Kapitalertragsteuer in Höhe von 31.285,79 € abgesehen wird sowie die Anschaffungskosten für das Grundstück B...-straße in C... um 87.333,33 € erhöht und die Absetzungen für Abnutzung zeitanteilig für 6 Monate um 2,0% von 64.443,26 € erhöht werden.

2.

Der Haftungsbescheid über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag für das Jahr 2013 vom 23. Januar 2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. November 2021 wird aufgehoben.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Revision wird zugelassen.

5.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu 65% und der Klägerin zu 35% auferlegt.

6.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

7.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig zu erklärt.