BVerfG - Beschluss vom 27.04.2010
2 BvL 13/07
Normen:
AO § 30 Abs. 2; AO § 30 Abs. 4 Nr. 5; AO § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; AO § 31a Abs. 2; AO § 393 Abs. 2 S. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Göttingen, vom 11.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 KLs 1/07

Vereinbarkeit der abgabenrechtlichen Vorschrift über das Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren des § 393 Abs. 2 S. 2 Abgabenordnung (AO) mit der Freiheit vom Selbstbelastungszwang; Rechtmäßigkeit der umfangreichen Auskunfstpflichten und Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen in einem Besteuerungsverfahren und somit der Selbstbelastung; Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung der Selbstbelastungsfreiheit in einem Besteurungsverfahren durch das Verbot der Weitergabe von Informationen durch eine Finanzbehörde an Strafverfolgungsbehörden; Annahme des erforderlichen zwingenden öffentlichen Interesses zur Beeinträchtigung des Steuergeheimnisses bei Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Betrug; Aussetzung eines Verfahrens ausschließlich aufgrund von Bedenken bzgl. der Verfassungmäßigkeit des Verwendungsverbotes § 393 Abs. 2 S. 2 AO

BVerfG, Beschluss vom 27.04.2010 - Aktenzeichen 2 BvL 13/07

DRsp Nr. 2010/11063

Vereinbarkeit der abgabenrechtlichen Vorschrift über das Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren des § 393 Abs. 2 S. 2 Abgabenordnung (AO) mit der Freiheit vom Selbstbelastungszwang; Rechtmäßigkeit der umfangreichen Auskunfstpflichten und Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen in einem Besteuerungsverfahren und somit der Selbstbelastung; Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung der Selbstbelastungsfreiheit in einem Besteurungsverfahren durch das Verbot der Weitergabe von Informationen durch eine Finanzbehörde an Strafverfolgungsbehörden; Annahme des erforderlichen "zwingenden öffentlichen Interesses" zur Beeinträchtigung des Steuergeheimnisses bei Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Betrug; Aussetzung eines Verfahrens ausschließlich aufgrund von Bedenken bzgl. der Verfassungmäßigkeit des Verwendungsverbotes § 393 Abs. 2 S. 2 AO

Tenor

Die Vorlage ist unzulässig.

Normenkette:

AO § 30 Abs. 2; AO § 30 Abs. 4 Nr. 5; AO § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; AO § 31a Abs. 2; AO § 393 Abs. 2 S. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 1;

Gründe

A.

Die Vorlage wirft die Frage auf, ob § 393 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) mit dem Grundgesetz, namentlich mit der durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgten Freiheit von Selbstbelastungszwang vereinbar ist.

I.