1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle - Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen - vom 3. Dezember 2009 wird verworfen.
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Steuerberaters fallen der Steuerberaterkammer zur Last.
- Von Rechts wegen -
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