BVerfG - Beschluss vom 04.11.2010
1 BvR 1981/07
Normen:
EnergieStG § 50 Abs. 3 S. 2, 3 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; MinöStG § 2a Abs. 3; BVerfGG § 93a Abs. 2; RL 2003/96/EG Art. 16 Abs. 3;

Vereinbarkeit einer Rückführung der Steuervergünstigung für Pflanzenöl mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz; Vertrauen auf die Aufrechterhaltung einer zu sozialpolitischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährten steuerlichen Vergünstigung; Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf eine vollständige Steuerbefreiung für Pflanzenöl trotz einer zeitlichen Begrenzung der Steuerbefreiung; Vereinbarkeit einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Pflanzenöl im Vergleich zu Erdgas und Flüssiggas mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz

BVerfG, Beschluss vom 04.11.2010 - Aktenzeichen 1 BvR 1981/07

DRsp Nr. 2010/22320

Vereinbarkeit einer Rückführung der Steuervergünstigung für Pflanzenöl mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz; Vertrauen auf die Aufrechterhaltung einer zu sozialpolitischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährten steuerlichen Vergünstigung; Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf eine vollständige Steuerbefreiung für Pflanzenöl trotz einer zeitlichen Begrenzung der Steuerbefreiung; Vereinbarkeit einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Pflanzenöl im Vergleich zu Erdgas und Flüssiggas mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

EnergieStG § 50 Abs. 3 S. 2, 3 Nr. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; MinöStG § 2a Abs. 3; BVerfGG § 93a Abs. 2; RL 2003/96/EG Art. 16 Abs. 3;

Gründe