BVerfG - Beschluss vom 29.04.2010
2 BvR 871/04
Normen:
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2, 3; GG Art. 103 Abs. 2; GG Art. 104 Abs. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; VO 3950/92/EG Art. 1; VO 3950/92/EG Art. 3 Abs. 2; MOG § 1 Abs. 2; MOG § 12 Abs. 1 S. 1; MGV § 7b;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1595

Vereinbarkeit einer Verurteilung wegen Hinterziehung einer zusätzlichen Abgabe auf Milch mit dem Grundgesetz; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen i.R.d. Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG hinsichtlich der Eigenart des geregelten Sacherhalts und der Regelungsintensität nach Inhalt, Zweck und Ausmaß; Verfassungsmäßigkeit einer abstrakt gefassten, dynamischen Verweisung auf gemeinschaftsrechtliche Regelungen

BVerfG, Beschluss vom 29.04.2010 - Aktenzeichen 2 BvR 871/04 - Aktenzeichen 2 BvR 414/08

DRsp Nr. 2010/9205

Vereinbarkeit einer Verurteilung wegen Hinterziehung einer zusätzlichen Abgabe auf Milch mit dem Grundgesetz; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen i.R.d. Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG hinsichtlich der Eigenart des geregelten Sacherhalts und der Regelungsintensität nach Inhalt, Zweck und Ausmaß; Verfassungsmäßigkeit einer abstrakt gefassten, dynamischen Verweisung auf gemeinschaftsrechtliche Regelungen

Tenor

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2, 3; GG Art. 103 Abs. 2; GG Art. 104 Abs. 1; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; VO 3950/92/EG Art. 1; VO 3950/92/EG Art. 3 Abs. 2; MOG § 1 Abs. 2; MOG § 12 Abs. 1 S. 1; MGV § 7b;

Gründe

A.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist die Frage, ob die Verurteilungen der Beschwerdeführer wegen Hinterziehung der auf der Grundlage von Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor (ABlEG Nr. L 405 vom 31. Dezember 1992, S. 1; im Folgenden: Verordnung Nr. 3950/92) erhobenen zusätzlichen Abgabe auf Milch nach § Abs. Nr. in Verbindung mit § Abs. des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen mit den verfassungsmäßigen Rechten der Beschwerdeführer vereinbar sind.