Möchte ein Unternehmen Geschäftsfreunde beschenken, kann es die Einkommensteuer bei Sachzuwendungen pauschalieren, um den Beschenkten von der Steuer freizustellen. Der Empfänger muss betrieblich veranlasste Sachzuwendungen nicht versteuern, wenn der Schenker die Steuer nach § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Dieser Beitrag erklärt, wie pauschalierte Besteuerung von Geschenken an Geschäftsfreunde richtig gebucht wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Unternehmer A wurde von seinem Geschäftsfreund zum Firmenjubiläum eingeladen. A schenkt dem Geschäftsfreund eine gravierte Figur, für die A insgesamt 119 € gezahlt hat. Die Zuwendung ist betrieblich veranlasst. Der Geschäftsfreund ist konfessionslos.
Wie ist das Geschenk in der Buchhaltung zu erfassen? Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten, wenn A möchte, dass der Geschäftsfreund das Geschenk nicht versteuern muss?
Der Wert der Figur ist beim Geschäftsfreund grundsätzlich als Betriebseinnahme zu erfassen. Somit würde sich der Gewinn des Geschäftsfreunds durch das Geschenk erhöhen. Genau diese Konsequenz möchte A jedoch vermeiden, denn das Geschenk soll die Geschäftsbeziehung nicht dadurch beeinträchtigen, dass der Geschäftsfreund das Geschenk im Nachgang zu versteuern hätte. Damit der Vorgang beim Geschäftsfreund keine steuerlichen Auswirkungen hat, versteuert A den Betrag pauschal mit 30 %.
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