Auf die Rechtsbeschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin - 2. Zivilkammer - vom 19. Mai 2021 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 11. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
I.
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