Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 29. Mai 2018 - 15 U 64/17 - wird zurückgewiesen, soweit sie die Beklagten zu 1 und 3 betrifft.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 und 3 im Revisionsverfahren. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Klägerin, Ehefrau und Alleinerbin des während des Berufungsverfahrens verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (im Folgenden: Erblasser), nimmt die Beklagten nach der Veröffentlichung eines Buches mit dem Titel "VERMÄCHTNIS - DIE KOHL-PROTOKOLLE" aus ererbtem Recht auf Geldentschädigung in Anspruch.
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