Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26.05.2020 – 11 K 3447/19 BG wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.
I.
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