Verfahrensfähigkeit der GmbH im Beschwerdeverfahren; unzulässige Beschwerde der Gesellschafter
LG Bonn, Beschluss vom 26.05.2009 - Aktenzeichen 30 T 426/09
DRsp Nr. 2009/24445
Verfahrensfähigkeit der GmbH im Beschwerdeverfahren; unzulässige Beschwerde der Gesellschafter
1. Eine GmbH ist ohne Geschäftsführer nicht in der Lage, wirksam sofortige Beschwerde gegen eine Ordnungsgeldentscheidung nach § 335HGB einzulegen.2. Die Gesellschafter der GmbH können für diese nicht selbst sofortige Beschwerde nach § 335HGB einlegen; sie können zwar selbst den oder die Geschäftsführer bestellen, haben aber nicht dessen Vertretungsbefugnis nach § 35GmbHG; dies ergibt sich auch aus einem Umkehrschluss von § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG in der seit 01.11.2008 geltenden Fassung des Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMig) vom 23. Oktober (BGBl. l S. 2026).
Die sofortige Beschwerde vom 20.11.2008 wird zurückgewiesen.
Normenkette:
HGB § 335 Abs. 4; GmbHG § 35 Abs. 1;
Gründe:
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