1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2020 - 7 Sa 392/20 - wird zurückgewiesen, soweit der Kläger die Beklagte auf Zahlung eines 531,80 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2019 übersteigenden Betrags in Anspruch nimmt.
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