Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 1. Dezember 2022 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger von dem Beklagten einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für das Kalenderjahr 2018 geltend machen kann.
Der Beklagte ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe in der Rechtsform eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung. Nach Maßgabe von §
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