Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 8. November 2017 - 9 W 86/17 - und vom 23. November 2017 -
Das Land Niedersachsen hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die gerichtliche Anordnung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin.
I.
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