BVerfG - Beschluss vom 05.07.2022
2 BvR 2061/19
Normen:
StPO § 455 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NJW 2022, 2744
NStZ-RR 2022, 326
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 15.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 302 Js 158/13
OLG Hamm, vom 05.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen III 5 Ws 471/19
OLG Hamm, vom 05.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen III 5 Ws 471/19

Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Vollzugsuntauglichkeit; Begründung einer Besorgnis naher Lebensgefahr durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aufgrund bestehender Herzerkrankung und psychischer Erkrankung

BVerfG, Beschluss vom 05.07.2022 - Aktenzeichen 2 BvR 2061/19

DRsp Nr. 2022/10762

Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Vollzugsuntauglichkeit; Begründung einer Besorgnis naher Lebensgefahr durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aufgrund bestehender Herzerkrankung und psychischer Erkrankung