Das Schlussurteil des Amtsgerichts Bremen vom 9. Dezember 2020 -
Das Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Bremen zurückverwiesen.
Damit wird der Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 19. April 2021 -
Die Freie Hansestadt Bremen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein klageabweisendes Urteil über die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten.
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