BVerfG - Beschluss vom 28.06.2022
2 BvL 9/14, 2 BvL 10/14, 2 BvL 13/14, 2 BvL 14/14
Normen:
EStG (2006) § 62 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. c) und Nr. 3 Buchst. a) und Buchst. b) Alt. 1-2; AufenthG § 23 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 19.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 9/10
FG Niedersachsen, vom 19.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 111/13
FG Niedersachsen, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 114/13
FG Niedersachsen, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 116/13

Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer; Folgen des Gebots der Belastungsgleichheit und Gebots der Steuerfreiheit des Existenzminimums für sämtliche Familienmitglieder für die Gesetzgebung im Steuerrecht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz; Begründen einer zuverlässigen Prognose eines dauerhaften Aufenthalts hinsichtlich Geeignetheit des Kriteriums einer Integration in den Arbeitsmarkt

BVerfG, Beschluss vom 28.06.2022 - Aktenzeichen 2 BvL 9/14, 2 BvL 10/14, 2 BvL 13/14, 2 BvL 14/14

DRsp Nr. 2022/11386

Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer; Folgen des Gebots der Belastungsgleichheit und Gebots der Steuerfreiheit des Existenzminimums für sämtliche Familienmitglieder für die Gesetzgebung im Steuerrecht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz; Begründen einer zuverlässigen Prognose eines dauerhaften Aufenthalts hinsichtlich Geeignetheit des Kriteriums einer Integration in den Arbeitsmarkt