A.
I.
Die Vorschriften über die Bewertung von Wirtschaftsgütern als Grundlage insbesondere der Vermögensbesteuerung sind im Bewertungsgesetz - BewG - vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1035) zusammengefaßt. Das Gesetz wurde nach verschiedenen Änderungen in neuer Fassung als 1965 - 1965 - am 10. Dezember 1965 bekanntgemacht (BGBl. I S. 1862). Für die vorliegende Verfassungsbeschwerde ist die im Jahr 1963 geltende Fassung maßgebend. Grundsätzlich ist Bewertungsmaßstab der gemeine Wert; er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (§ Abs. a. F.). Für die Vermögensteuer, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, sind vor allem die besonderen Bewertungsvorschriften der §§ - zu beachten.
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