FG Münster, vom 21.10.1982 - Vorinstanzaktenzeichen III 1632/79
BFH, vom 30.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen II R 196/83
Verfassungsmäßigkeit der Erfassung einer privaten Versorgungsrente bei Vermögensteuerveranlagung
BVerfG, Beschluß vom 19.10.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 737/88
DRsp Nr. 2005/15817
Verfassungsmäßigkeit der Erfassung einer privaten Versorgungsrente bei Vermögensteuerveranlagung
Unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1GG ist nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber bei der Festlegung des sonstigen Vermögens im Sinne der §§ 110, 111Bewertungsgesetz (BewG) zwischen einer "privaten" Altersversorgung (Ansammlung von Vermögenswerten, deren Stamm und Erträge zur Bestreitung der Altersbedürfnisse dienen sollen) und einer "kollektiven" Altersversorgung (Erwerb von Versorgungsansprüchen aus der Sozialversicherung, aus betrieblicher Altersversorgung, von gesetzlichen Versorgungsbezügen und sonstigen Renten, soweit sie unter vergleichbaren Bedingungen wie bei Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen gewährt werden) unterscheidet und an diese Unterscheidung verschiedene vermögensteuerliche Folgen knüpft.