Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
Eine Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von privaten Vorsorgeaufwendungen ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da deren einkommensteuerliche Behandlung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) und das Alterseinkünftegesetz vom 20.07.2004 sowie durch den Beschluss des BVerfG - 2 BvL 1/06 - 13.02.2008 - geklärt sind.