FG Baden-Württemberg, vom 16.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 4095/09
Verfassungsmäßigkeit der Lohnsteuerpflicht bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
BFH, Beschluss vom 14.11.2013 - Aktenzeichen VI R 50/12
DRsp Nr. 2014/1739
Verfassungsmäßigkeit der Lohnsteuerpflicht bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28), Letzterer i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, insoweit mit Art. 3 Abs. 1GG unvereinbar ist, als danach der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 zwangsweise pauschale Lohnsteuer zu zahlen hat, durch die er selbst definitiv belastet wird.
Mit Zustimmung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) erfüllte die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) die im Lohnsteuerverfahren bestehenden Pflichten des A (Arbeitgeber) nach § 38 Abs. 3a Sätze 2 ff. des in der für das Streitjahr 2008 gültigen Fassung ().
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