Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Weitergabe der von ihm im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Steuerdaten durch die Finanzverwaltung an seinen Dienstherrn und die Verwertung in einem anschließenden Disziplinarverfahren.
I. 1. Der Beschwerdeführer ist beamteter Lehrer, zuletzt im Amt eines Studiendirektors. Im Jahre 1999 gaben er und seine Ehefrau eine steuerliche Selbstanzeige ab. Die nicht angegebenen Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus einer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker betrugen 589.320 DM, so dass ein Betrag von 265.496 DM an Steuern hinterzogen wurde. Nach Zahlung dieses Betrages wurde das zuvor eingeleitete Steuerstrafverfahren eingestellt.
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