1. Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2021 vom 17.04.2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.08.2023 wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängigen Klageverfahren der Antragsteller ... ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
3. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.
4. Die Beschwerde wird zugelassen.
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