I. FG Karlsruhe - Urteil vom 29.04.1987 - VI K 321/85,
BFH, vom 06.04.1989 - Vorinstanzaktenzeichen III B 101/87
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der rückwirkenden steuerlichen Anerkennung von Kinderbetreuungskosten
BVerfG, Beschluß vom 30.09.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 626/89
DRsp Nr. 2005/15826
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der rückwirkenden steuerlichen Anerkennung von Kinderbetreuungskosten
1. Es kann keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1GG darstellen, wenn der Gesetzgeber in § 33c Abs. 1 Satz 1 EStG 1985 die Anerkennung von Kinderbetreuungskosten von der Haushaltszugehörigkeit des Kindes beim Steuerpflichtigen abhängig macht.2. § 173 Abs. 1 Nr. 2AO sucht, einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Ausgleich zwischen dem Gebot der Rechtssicherheit und dem der Rechtmäßigkeit herzustellen.3. Weder leitet sich aus Art. 103 Abs. 1GG eine umfassende Aufklärungs- oder Hinweispflicht der Fachgerichte noch eine Pflicht zum allgemeinen Rechtsgespräch mit den Parteien her.