BVerfG - Beschluß vom 20.02.1991
2 BvR 176/90
Normen:
EStG (1979) § 10b Abs. 2 ; Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen Art. 1 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 Art. 20 Abs. 2 ; HaushaltsbegleitG 1989 Art. 4 Nr. 11 Buchstabe c ; PartG § 2 ;
Fundstellen:
HFR 1991, 720
Information StW 1991, 311
StE 1991, 190
Vorinstanzen:
BFH, vom 25.10.1989 - Vorinstanzaktenzeichen XR 190/87

Verfassungsmäßigkeit der Versagung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Spenden an Wählervereinigungen

BVerfG, Beschluß vom 20.02.1991 - Aktenzeichen 2 BvR 176/90

DRsp Nr. 2005/15724

Verfassungsmäßigkeit der Versagung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Spenden an Wählervereinigungen

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß nur Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien i.S. des § 2 PartG steuerlich abzugsfähig sind, nicht dagegen Mitgliedsbeiträge und Spenden an Wählervereinigungen, die nur im kommunalen Bereich tätig sein wollen.

Normenkette:

EStG (1979) § 10b Abs. 2 ; Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen Art. 1 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 Art. 20 Abs. 2 ; HaushaltsbegleitG 1989 Art. 4 Nr. 11 Buchstabe c ; PartG § 2 ;

Gründe:

Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführer nicht in ihren Grundrechten.