BVerfG - Beschluß vom 11.01.1966
2 BvR 424/63
Normen:
EStGB § 22 ; GG Art. 14 Art. 80 Abs. 1 ; LAG § 267 Abs. 2 § 279 § 339 Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
BVerfGE 19, 354
AP Nr. 2 zu Art. 80 GG
MDR 1966, 568
Vorinstanzen:
BVerwG, vom 22.07.1963 - Vorinstanzaktenzeichen III B 137.62

Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

BVerfG, Beschluß vom 11.01.1966 - Aktenzeichen 2 BvR 424/63

DRsp Nr. 1996/7713

Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

»1. Zur Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG2. § 267 Abs. 3 LAG in der Fassung des Elften und des Zwölften Änderungsgesetzes vom 29. Juli 1959 und vom 29. Juli 1960 war mit Art. 80 GG vereinbar.

Normenkette:

EStGB § 22 ; GG Art. 14 Art. 80 Abs. 1 ; LAG § 267 Abs. 2 § 279 § 339 Abs. 2, Abs. 3 ;

Gründe:

I.

1. Die Beschwerdeführerin, eine jetzt 86 Jahre alte alleinstehende Frau, war Eigentümerin des im Kriege erheblich beschädigten Hausgrundstücks Wiesbaden, Sch. A. 49. Am 24. Juni 1947 veräußerte sie das Grundstück an die Firma C. Werke A. in Wiesbaden. Die Erwerberin übernahm die auf dem Grundstück ruhenden Lasten und verpflichtete sich, der Beschwerdeführerin eine lebenslängliche Jahresrente von 7200 DM in monatlichen Raten von 600 DM zu zahlen sowie ihr die lebenslängliche Nutzung einer 2-Zimmer-Wohnung mit Zubehör einschließlich eines Teiles des zum Hause gehörenden Gartens im Nutzwert von monatlich rund 30.- DM zu gewähren. Außer diesen Einkünften bezieht die Beschwerdeführerin aus Wertpapieren noch Einnahmen in Höhe von monatlich etwa 66.- DM.