Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist verheiratet. Er wurde für das Streitjahr 1986 zusammen mit seiner Ehefrau, einer Studentin, zur Einkommensteuer veranlagt. Als Rechtsreferendar bezog er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus einer freiberuflichen Nebentätigkeit für die Anwaltskanzlei seiner Prozeßbevollmächtigten.
Mit Einkommensteuerbescheid 1986 vom 19.November 1987 ermittelte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) für die Eheleute ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 23 945 DM und setzte die Einkommensteuer nach der Splittingtabelle mit 3 254 DM fest.
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