I. FG Münster - urteil vom 27.10.1993 - 11 K 6710/91 G, EW, E,
BFH, vom 29.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen XI B 11/94
Verfassungsmäßigkeit des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung
BVerfG, Beschluß vom 13.01.1995 - Aktenzeichen 1 BvR 1946/94
DRsp Nr. 2005/16770
Verfassungsmäßigkeit des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung
Die Finanzgerichte können ohne Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG an dem von ihnen entwickelten Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung festhalten, selbst wenn diesem Rechtsinstitut vergleichbare Sachverhalte und vergleichbare rechtliche Wertungen zugrunde liegen sollten wie der aufgegebenen Geprägerechtsprechung.