BFH, vom 06.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen XI R 42/01
BFH, vom 02.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen XI R 30/03
BFH, vom 02.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen XI R 34/02
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) Einkommensteuergesetz (EStG) durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG; Vertrauensschutz im Falle eines Rechnenmüssens mit der Verkündung und dem Inkrafttreten eines Gesetzes ab dem Gesetzesbeschluss
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) Einkommensteuergesetz (EStG) durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47EStG; Vertrauensschutz im Falle eines Rechnenmüssens mit der Verkündung und dem Inkrafttreten eines Gesetzes ab dem Gesetzesbeschluss
Die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG durch § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 47EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.
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