BVerfG - Beschluss vom 07.07.2010
2 BvL 1/03
Normen:
EStG § 3 Nr. 9; EStG § 34; EStG § 52 Abs. 47;
Fundstellen:
AuR 2010, 445
BFH/NV 2010, 1968
DVBl 2010, 1251
JuS 2011, 189
NJW 2010, 3638
ZIP-aktuell 2010, Nr. 238
Vorinstanzen:
BFH, vom 06.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen XI R 42/01
BFH, vom 02.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen XI R 30/03
BFH, vom 02.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen XI R 34/02

Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) Einkommensteuergesetz (EStG) durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG; Vertrauensschutz im Falle eines Rechnenmüssens mit der Verkündung und dem Inkrafttreten eines Gesetzes ab dem Gesetzesbeschluss

BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - Aktenzeichen 2 BvL 1/03 - Aktenzeichen 2 BvL 57/06 - Aktenzeichen 2 BvL 58/06

DRsp Nr. 2010/14550

Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) Einkommensteuergesetz (EStG) durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG; Vertrauensschutz im Falle eines Rechnenmüssens mit der Verkündung und dem Inkrafttreten eines Gesetzes ab dem Gesetzesbeschluss

Die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG durch § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 47 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.